21/11/2022

Fringe Benefits auf 3.000 Euro erweitert

Am 18. November ist die Erweiterung der Höchstgrenze der Fringe Benefits für Arbeitnehmer von 600 auf 3.000 Euro in Kraft getreten. Die Maßnahme wird vom Dekret „Aiuti quater“ vorgesehen und zielt insbesondere darauf ab, die Kosten für Wasser, Strom und Gas zu unterstützen. Rückerstattungen oder Beiträge, die vom Arbeitgeber für diese Rechnungen ausgezahlt werden, sind von den Ipref-Steuern befreit. Der neue Schwellenwert gilt auch für Sachleistungen in Form von verkauften Waren und erbrachten Dienstleistungen.

Für die Sachleistungen für Mitarbeiter und Tankgutscheine verweisen wir auch auf die hds-Gutscheine „monni card“ und „monni fuel“.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lydia Salamon

Arbeitsrechtberaterin
Bereichsleiterin Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
E-Mail:
 
 
 
 
 

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