04/02/2022

Genehmigung der steuerlichen Modelle/Erklärungen 2022

Die italienische Steuerbehörde hat die folgenden Vorlagen für die steuerlichen Erklärungen genehmigt:
- Mehrwertsteuer 2022 für das Steuerjahr 2021: Die Neuerungen betreffen die steuerfreien Umsätze im Zusammenhang mit Gütern und Dienstleistungen, die für die Eindämmung und Bewältigung des Covid-19-Notfalls erforderlich sind, sowie die Einführung der neuen Optionen für die MwSt.-Sätze im elektronischen Handel;
- 730/2022 für das Steuerjahr 2021: Die Neuerungen betreffen den „Bonus für Musikschulen“ und die Begünstigungen für den Ankauf von Erstwohnungen für "Personen unter 36 Jahren"; der Absetzbetrag für Tierarztkosten und der Möbelbonus wurden erhöht.
- Certificazione Unica 2022 und 770/2022: Der 16.03.2022 wurde als Frist für die Aushändigung des Modell CU an lohnabhängige Mitarbeiter und für dessen telematische Versendung bestätigt (es ist möglich bis zum 31.10 CU zu versenden, die nicht für die vorausgefüllten Steuererklärungen benötigt werden).
Die definitiven Modelle mit den entsprechenden Anleitungen können unter www.agenziaentrate.gov.it eingesehen werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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