08/09/2022
Gesetzesdekret "aiuti-bis", Steuerguthaben für das dritte Trimester 2022
- für energieintensive Unternehmen ein Steuerguthaben in Höhe von 25% der getätigten Ausgaben für die im dritten Trimester 2022 verbrauchte Energie;
- für nicht energieintensive Unternehmen, die mit Stromzählern mit einer verfügbaren Leistung von 16,5 kW oder mehr ausgestattet sind, ein Steuerguthaben in Höhe von 15% der getätigten Ausgaben für die im dritten Trimester 2022 verbrauchte Energie;
- für gasintensive Unternehmen ein Steuerguthaben in Höhe von 25% der getätigten Ausgaben für das im dritten Trimester 2022 verbrauchte Erdgas;
- für nicht gasintensive Unternehmen, ein Steuerguthaben in Höhe von 25% der getätigten Ausgaben für das im dritten Trimester 2022 verbrauchte Erdgas.