20/01/2023

Gesundheitsdienstleistungen an Private und vorausgefülltes Modell 730

Das Verbot für Gesundheitsdienstleister, elektronische Rechnungen für Gesundheitsdienstleistungen an natürliche Personen (Privatpersonen) auszustellen, wird ebenfalls für das Jahr 2023 verlängert; für diese Dienstleistungen müssen die Rechnungen weiterhin in Papierform ausgestellt und die Daten an das Sistema Tessera Sanitaria (STS-System) übermittelt werden.

Optiker mit dem Tätigkeitskodex (Haupt- und Nebentätigkeit) "47.78.20 - Einzelhandel mit optischen und fotografischen Geräten" sind ebenfalls verpflichtet, die Daten an das STS-System zu übermitteln. Diese neue Verpflichtung betrifft alle Daten über Gesundheitsausgaben, die natürlichen Personen ab dem 01.01.2022 getragen haben.

Diese Ausgaben müssen bis zum 31. Januar 2023 gemeldet werden, während für Ausgaben, die ab dem 1. Januar 2023 getätigt wurden, innerhalb der üblichen Fristen (monatlich bis zum Ende des Folgemonats) erfolgen müssen.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

13/01/2025

Haushaltsgesetz 2025: betriebliches Einkommen

Das Haushaltsgesetz 2025 sieht eine Senkung des IRES-Steuersatzes nur für das Steuerjahr 2025 vor. Außerdem sieht es unter anderem die Verlängerung des Maxi-Abzuges für neue unbefristete Einstellungen, Änderungen bei den Steuerguthaben und weitere ...
 
 

10/01/2025

Haushaltsgesetz 2025: Einkommenssteuer Irpef und Absetzbeträge

Das Haushaltsgesetz 2025 (Gesetz Nr. 207/24), das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, bestätigt unter anderem die durch die Steuerreform vorgesehenen und bereits 2024 in Kraft getretenen Änderungen an der Struktur der IRPEF und führt im TUIR ...
 
 

08/01/2025

Steuerfälligkeiten im Januar

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern ...
 
 

23/12/2024

Neuigkeiten zum Steuerpostfach

Ab dem 20. November 2024 stehen Mitteilungen über Unregelmäßigkeiten in steuerlichen Erklärungen (Steuererklärung, IRAP-Erklärung, Modell 770 und MwSt.-Erklärung), einschließlich der periodischen MwSt.-Abrechnungen, auch im Steuerpostfach des ...
 
 
 
Kontaktiere uns