22/02/2024

Größenkriterien für Unternehmen und Neues von Enasarco

Eine kürzlich erlassene EU-Richtlinie aktualisiert die Größenkriterien für Unternehmen. Die neuen Kriterien unterscheiden zwischen Mikro- und Kleinstunternehmen, mittelgroßen und großen Unternehmen. Sie  sind abhängig von der Bilanzsumme, dem Nettoumsatzerlös und der Mitarbeiteranzahl. 


  Mikrounternehmen  Kleine Unternehmen   Mittelgroße Unternehmen  Große Unternehmen 
Bilanzsumme   450.000  5.000.000  25.000.000 Über 25.000.000
Nettoumsatzerlöse 900.000 10.000.000 50.000.000 Über 50.000.000
Mitarbeiter 10 50 250  


ENASARCO, Beitragssätze auch für 2024 unverändert

Für Handelsagenten (monomandatari und plurimandatari) wird der anzuwendende ENASARCO Prozentsatz von 17% bestätigt (davon 8,50% zu Lasten des auftraggebenden Unternehmens und 8,50% zu Lasten des Handelsagenten, welcher als Einzelunternehmer oder als Personengesellschaft tätig ist, ausgenommen sind Agenturverhältnisse mit Handelsagenten, die in Form einer Kapitalgesellschaft operieren). Der Prozentsatz gilt für Provisionen, die kompetenzmäßig in das Jahr 2024 fallen.

Die minimalen und maximalen Provisionssätze werden jedoch mit der Veröffentlichung des Verbraucherpreisindexes ISTAT, Ende Februar, aktualisiert.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
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