12/01/2023

Haushaltsgesetz 2023: Der Elternurlaub

Das Haushaltsgesetz 2023 sieht eine Erhöhung der Entschädigung des Elternurlaubs von 30 % auf 80 % für einen Monat vor, welcher bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes oder bis zum sechsten Jahr des Eintritts des Kindes in die Familie im Falle einer Adoption oder einer Pflegefamilie in Anspruch genommen werden kann, alternativ von einem Elternteil.

Die Erhöhung gilt nur für Arbeitnehmer*innen, die ihren obligatorischen Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub nach dem 31. Dezember 2022 beenden.

Für weitere Einzelheiten warten wir auf operative Anweisungen der INPS.

Die weiteren Bestimmungen für den Eltern- und Vaterschaftsurlaub bleiben hingegen unberührt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lydia Salamon

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Bereichsleiterin BLE und Arbeitsrechtberaterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
E-Mail:
 
 
 
 
 

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