10/01/2025
Haushaltsgesetz 2025: Einkommenssteuer Irpef und Absetzbeträge
Es folgen die wichtigsten steuerlichen Neuerungen, die folgende Bereiche betreffen:
- Neuheiten Einkommenssteuer Irpef und Einkünfte aus lohnabhängiger Beschäftigung
- Kürzung bei Absetzbeträge
- Steuerabsetzbeträge zulasten lebenden Familienangehörige und Ausbildungsspesen
- Betriebliches Welfare und Produkitivitätsprämie
NEUHEITEN EINKOMMENSSTEUER IRPEF UND EINKÜNFTE AUS LOHNABHÄNGIGER BESCHÄFTIGUNG
Für das Steuerjahr 2025 werden die Änderungen an der Struktur der Einkommenssteuer IRPEF, welche bereits im Steuerjahr 2024 gültig waren, bestätigt, und zwar:
- die zweite Stufe mit einem Steuersatz von 25% wird eliminiert, sodass es nur mehr 3 Steuersätze gibt.
Ab 2022 und 2023 | Für 2024 und 2025 | ||
Bis zu 15.000 | 23% | Bis zu 28.000 | 23% |
Über 15.000 bis zu 28.000 | 25% | ||
Über 28.000 bis zu 50.000 | 35% | Über 28.000 bis zu 50.000 | 35% |
Über 50.000 | 43% | Über 50.000 | 43% |
- Änderung bei den Steuerabsetzbeträge, für Einkünfte aus lohnabhängiger Beschäftigung;
- Änderung der Zusatzbehandlung für Einkünfte aus lohnabhängiger Beschäftigung und einiger gleichgestellter Einkünfte;
Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wird der Artikel 16-ter im TUIR eingeführt, welcher für Personen mit einem Einkommen von über 75.000 Euro Kürzungen der Steuerabsetzbeträge vorsieht. Diese werden mit Bezug auf die Einkommenshöhe und auf die Zusammensetzung der Familie degressiv gestaffelt. Das Referenzeinkommen ist das Einkommen für das Steuerjahr minus das Einkommen aus der Hauptwohnung und zugehöriges Zubehör.
Von der Kürzung ausgeschlossen sind u.a. medizinische Ausgaben und Investitionen in innovative Start-ups und innovative KMU. Für die Ausgaben für Wiedergewinnungsarbeiten und anderen Fällen, bei denen sich die Absetzbarkeit über mehrere Jahre erstreckt, wird festgelegt, dass die Raten für jedes einzelne Jahr zu berücksichtigen sind. Von der Kürzung ausgeschlossen sind zudem auch die Zinsen aus Hypothekardarlehen für Verträge, die bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen wurden, die Raten der Wiedergewinnungsarbeiten, welche bis zum 31. Dezember 2024 bezahlt worden sind und die Prämien für Lebens- und Unfallsversicherungen, die auf der Grundlage eines Vertrags, welcher bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen wurde, bezahlt werden.
Für die Berechnung des maximalen Spesenplafonds werden als Deckelung Fixbeträge vorgesehen, die mit einem Familienkoeffizienten (zu Lasten lebende Kinder) zu multiplizieren sind.
Gesamteinkommen | Zu Lasten lebende Kinder | Spesenplafond (Euro) | |
Von 75.000 bis zu 100.000 | 0 | 14.000 x 0,50 | 7.000 |
1 | 14.000 x 0,70 | 9.800 | |
2 | 14.000 x 0,85 | 11.900 | |
3 oder mehr | 14.000 x 1,00 | 14.000 | |
Über 100.000 | 0 | 8.000 x 0,50 | 4.000 |
1 | 8.000 x 0,70 | 5.600 | |
2 | 8.000 x 0,85 | 6.800 | |
3 oder mehr | 8.000 x 1,00 | 8.000 |
STEUERABSETZBETRÄGE ZULASTEN LEBENDEN FAMILIENANGEHÖRIGE UND AUSBILDUNGSSPESEN
Die Neuigkeiten betreffen:
- Streichung der IRPEF Absetzbeträge für zu Lasten lebender Kinder, welche älter als 30 Jahre alt sind (Ausnahme: Kinder mit Beeinträchtigung);
- Erhöhung der Grenz der absetzbaren Ausbildungsspesen von 800 Euro auf 1.000 Euro;
BETRIEBLICHES WELFARE UND PRODUKITIVITÄTSPRÄMIE
Änderung der Freigrenze für Lohnnebenleistungen sog. Fringe Benefits für die Steuerjahre 2025, 2026 und 2027:
- 1.000 Euro für alle lohnabhängige Beschäftigte;
- 2.000 Euro für lohnabhängige Beschäftigte mit zulasten lebenden Kindern;
- Haushaltskosten wie z.B. Gas, Strom, Wasser;
- Miete der Erstwohnung oder Hypothekarzinsen auf die Hauptwohnung;