10/11/2022

IMU – Befreiung: Wenn Ehegatten in verschiedenen Häusern leben

Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil 209/2022 die im IMU-Gesetz enthaltene Regelung für rechtswidrig erklärt, wonach zwei Ehegatten nicht in den Genuss der IMU-Befreiung für beide Häuser kommen können, wenn jeder von Ihnen ein Haus besitzt, in dem er/sie wohnt und in dem er/sie seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Jeder Eigentümer einer Immobilie kann also die IMU-Befreiung in Anspruch nehmen, solange er seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Haus hat, auch wenn der Lebensgefährte oder Ehepartner seinen Wohnsitz und seinen Aufenthalt in einer anderen Wohnung hat, selbst wenn diese in derselben Gemeinde liegt.

Das Urteil berührt jedoch nicht die Verpflichtung zur Zahlung von IMU für Zweitwohnungen; die IMU ist weiterhin fällig, wenn nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass ein Ehegatte tatsächlich in einer der beiden Wohnungen seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (zu diesem Zweck können z.B. die Ausgaben für Spesen für Strom/Müll/Wasser/… herangezogen werden).

Die für "rechtswidrig" erklärten Vorschriften treten am Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung außer Kraft: Die Entscheidung des oben genannten Urteils ist also ab dem Jahr 2022 wirksam. Für die Zahlung des Restbetrags von 2022 müssen diese Änderungen daher auch bei der Berechnung der für das zweite Halbjahr geschuldeten Steuer berücksichtigt werden.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

20/03/2025

Handwerk und Kaufleute: INPS-Beiträge 2025

Die INPS-Beiträge der Handwerker und Kaufleute für das Jahr 2025 wurden festgelegt. Die Rentenbeiträge für das Jahr 2025 betragen 24% für Handwerker und 24,48% für Kaufleute. Die Rentenbeiträge für Handwerker und Kaufleute, für jene die älter als 65 ...
 
 

18/03/2025

INPS-Sonderverwaltung, Beitragssätze 2025

Für das Jahr 2025 wurden auch die Beitragssätze für Freiberufler festgelegt, welche in der Sonderverwaltung der INPS eingetragen sind. 26,07% für Freiberufler im Besitz einer MwSt. Nummer, welche in der Sonderverwaltung INPS eingetragen sind ...
 
 

13/03/2025

CU - Neuerungen

Für das Formular CU 2025 gelten drei verschiedene Fristen, welche sich auf der Grundlage der zu bescheinigenden Einkommensart unterscheiden. Bis zum 16. März (die Frist wird automatisch auf Montag, den 17. März verschoben) müssen die CU der ...
 
 

13/03/2025

Reservierung - Werbebonus 2025

Nach der Wiedereinführung des ordentlichen Regimes „Zuwachs“ (regime ordinario „incrementale“) wird der Werbebonus in Höhe von 75 % des Zuwachswertes von Investitionen in Werbekampagnen, ausschließlich in Tageszeitungen und Zeitschriften, auch ...
 
 
Kontaktiere uns