14/06/2023

IMU/IMI, Zahlung der ersten Rate 2023

Die Zahlung der IMU/IMI 2023 muss in zwei Raten erfolgen, die Erste bis zum 16. Juni und die Zweite (Restbetrag) bis zum 16. Dezember. Jeder Steuerpflichtige behält die Möglichkeit, die geschuldete Steuer in einer einzigen Rate bis zum 16. Juni zu entrichten.
Die erste Rate betrifft die für die erste Jahreshälfte fällige Steuer, unter Anwendung der für das Vorjahr vorgesehenen Steuersätze und Abzugsbeträge; die zweite Rate, die den Restbetrag der für das gesamte Jahr fälligen Steuer darstellt, erfolgt auf Grundlage der neu genehmigten Steuersätze.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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