02/02/2024

In Elektromobilität investieren lohnt sich

Alles was Unternehmen zu den Landesbeiträgen wissen sollten

Auto, Scooter, Lastenfahrräder und Heimladestationen: Für Unternehmen, die 2024 in die Elektromobilität investieren wollen, bietet das Land Südtirol weiterhin Beiträge. Das Ansuchen ist vor Beginn des entsprechenden Investitionsvorhabens einzureichen. Gestellt werden kann ein Antrag pro Jahr und Unternehmen. Die Förderung wird in Form eines Verlustbeitrages unter Berücksichtigung der „De-minimis-Regelung“ (EU-Verordnung Nr. 2023/2831) gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Durchführung der Investition auf der Grundlage der Endabrechnung und sofern das durchgeführte Vorhaben mit jenem laut Beitragsantrag übereinstimmt. Die Betriebsberatung bietet Unternehmen Beratung zu Förderungsvorhaben an.

Die Kriterien für beihilfefähige Investitionen sind im wesentlichen folgende, sofern sie im Rahmen der in Südtirol ausgeübten betrieblichen Tätigkeit durchgeführt werden und sich direkt auf diese auswirken:
  1. Ankauf oder die Miete folgender Fahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse M1 sowie zur Güterbeförderung der Klassen N1 und N2: a) reine Batterieelektrofahrzeuge BEV, H2-Brennstoffzellenfahrzeuge FCEV und Batterieelektrofahrzeuge mit Range Extender (BEV mit REX) mit einer Batteriekapazität von mindestens 15 kWh; diese letzten Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 70 g CO2-Emissionen pro km erzeugen; b) "Plug-in-Hybridfahrzeuge" PHEV; diese dürfen nicht mehr als 70 g CO2-Emissionen pro km erzeugen.
  2. Ankauf oder die Miete von zwei-, drei- und vierrädrigen Elektrofahrzeugen der Klassen L1e-B, L2e, L3e, L5e und L6e oder von schweren vierrädrigen Elektrofahrzeugen der Klasse L7e.
  3. Der Ankauf von Lastenfahrrädern mit oder ohne dem elektrischen Hilfsmotor (L1e-A), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 150 kg und ausschließlich für den Transport von Material und Waren konzipiert.
  4. Der Ankauf und die Installation von Heimladestationen für Elektrofahrzeuge oder der Abschluss von Kaufverträgen mit Eigentumsvorbehalt. Diese Verträge haben eine Dauer von höchsten neun Jahren.
Die obgenannten Investitionen müssen "fabrikneu" sein. Nicht beihilfefähig sind Investitionen, die Objekt einer Handelstätigkeit oder für die Vermietung bestimmt sind.

Weiterführende Informationen zur Förderung gibt es auf dem Landesportal
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Florian Gasteiger

Betriebsberatung
Mitarbeiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 452
E-Mail:
 
 
 
 
 

Sylvia Schwienbacher

Betriebsberatung
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 460
E-Mail:
 
 
 
 
 

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