02/02/2024
In Elektromobilität investieren lohnt sich
Alles was Unternehmen zu den Landesbeiträgen wissen sollten
Die Kriterien für beihilfefähige Investitionen sind im wesentlichen folgende, sofern sie im Rahmen der in Südtirol ausgeübten betrieblichen Tätigkeit durchgeführt werden und sich direkt auf diese auswirken:
- Ankauf oder die Miete folgender Fahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse M1 sowie zur Güterbeförderung der Klassen N1 und N2: a) reine Batterieelektrofahrzeuge BEV, H2-Brennstoffzellenfahrzeuge FCEV und Batterieelektrofahrzeuge mit Range Extender (BEV mit REX) mit einer Batteriekapazität von mindestens 15 kWh; diese letzten Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 70 g CO2-Emissionen pro km erzeugen; b) "Plug-in-Hybridfahrzeuge" PHEV; diese dürfen nicht mehr als 70 g CO2-Emissionen pro km erzeugen.
- Ankauf oder die Miete von zwei-, drei- und vierrädrigen Elektrofahrzeugen der Klassen L1e-B, L2e, L3e, L5e und L6e oder von schweren vierrädrigen Elektrofahrzeugen der Klasse L7e.
- Der Ankauf von Lastenfahrrädern mit oder ohne dem elektrischen Hilfsmotor (L1e-A), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 150 kg und ausschließlich für den Transport von Material und Waren konzipiert.
- Der Ankauf und die Installation von Heimladestationen für Elektrofahrzeuge oder der Abschluss von Kaufverträgen mit Eigentumsvorbehalt. Diese Verträge haben eine Dauer von höchsten neun Jahren.
Weiterführende Informationen zur Förderung gibt es auf dem Landesportal