23/03/2023

INPS getrennte Verwaltung, Beitrag 2023

Für das Jahr 2023 gelten die folgenden Sätze für Freiberufler, die in der getrennten Verwaltung des INPS angemeldet sind:
  • 26,23% für Freiberufler mit einer MwSt.-Nummer, die in der getrennten Verwaltung des INPS eingeschrieben sind und nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen oder als Rentner versichert sind;
  • 24,00% für Mitglieder, die eine Rente beziehen oder bei anderen obligatorischen Rentenkassen versichert sind.
  • Mitarbeiter und gleichgestellte Personen:
  • 35,03 % für Personen, die nicht in anderen obligatorischen Rentenkassen eingeschrieben sind und für die der Zusatzbeitrag DIS-COLL gilt;
  • 33,72 % für Personen, die nicht in anderen gesetzlichen Rentenkassen angemeldet sind und für die der DIS-COLL-Zusatzbeitrag nicht gilt;
  • 24,00 % für Personen mit einer Rente oder einer anderen gesetzlichen Rentenkasse.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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