Unternehmen, die gefährliche Sonderabfälle erzeugen, sind verpflichtet, die MUD-Erklärung innerhalb 21. Mai 2022 einzureichen. Von der Pflicht betroffen sind Betriebe, die Abfälle professionell verwerten oder beseitigen und sie gewerbsmäßig sammeln und befördern. Ebenso vorgesehen ist sie für Händler und Vermittler von Abfällen, Unternehmen und Körperschaften, die gefährliche Abfälle erzeugen.
Die hds Servicegenossenschaft unterstützt Unternehmen beim Ausfüllen und Versenden der MUD-Erklärung.
Mit dem 13. Februar 2025 tritt das neue Abfallregister in Kraft. Sämtliche Informationen und unsere Dienstleistungen dazu haben unsere Experten auf der dedizierten Webseite zusammengefasst. Zu beachten ist, dass all jene Betriebe, die aufgrund ihrer ...
Kurs über die Eintragung, die Verpflichtungen und die Antragstellung. Die Inbetriebnahme des nationalen Registers für die Rückverfolgbarkeit der Abfälle (RENTRI) am 15. Dezember 2024 bringt Neuerungen für den organisatorischen ...
Mit dem 13. Februar 2025 wird das neue Abfallrückverfolgungssystem (RENTRI) eingeführt. Die erste Fälligkeit, die dabei zu beachten ist, betrifft Betriebe ab 50 Mitarbeitern. Diese Unternehmen sind verpflichtet, sich vom 15. Dezember 2024 bis zum ...
Mitgliedsunternehmen des hds, die ihre nicht gefährlichen Abfälle oder den Hausmüll zu den Recyclinghöfen oder anderen öffentlichen Sammelstellen transportiert haben, waren bis heute von der Eintragung in das nationale Verzeichnis der ...