Kassenbon-Lotterie: Anpassung der Registrierkassen bis Oktober
Die Steuerbehörde hat die Modalitäten für die Anpassung der telematischen Registrierkassen festgelegt und bestimmt, dass die Aktualisierung der Geräte bis zum 2.Oktober 2023 durchgeführt werden muss. Die Anpassung ist aufgrund der Änderungen bei der "Kassenbon-Lotterie" erforderlich, welche die Generierung eines „zweidimensionalen Codes“ vorsehen, der auf dem Kassazettel/der Quittung aufscheinen muss und somit die Teilnahme an der „sofortigen“ Kassenbonlotterie ermöglicht. Der "zweidimensionale Code" wird auf dem Kassazettel/der Quittung angegeben, die nach dem Kauf ausgestellt wird, und kann zur "sofortigen" Überprüfung des Gewinns verwendet werden.
Für die Anpassungskosten ist ein Steuerguthaben bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro vorgesehen.
Für das Jahr 2025 wurden auch die Beitragssätze für Freiberufler festgelegt, welche in der Sonderverwaltung der INPS eingetragen sind. 26,07% für Freiberufler im Besitz einer MwSt. Nummer, welche in der Sonderverwaltung INPS eingetragen sind ...
Für das Formular CU 2025 gelten drei verschiedene Fristen, welche sich auf der Grundlage der zu bescheinigenden Einkommensart unterscheiden. Bis zum 16. März (die Frist wird automatisch auf Montag, den 17. März verschoben) müssen die CU der ...
Nach der Wiedereinführung des ordentlichen Regimes „Zuwachs“ (regime ordinario „incrementale“) wird der Werbebonus in Höhe von 75 % des Zuwachswertes von Investitionen in Werbekampagnen, ausschließlich in Tageszeitungen und Zeitschriften, auch ...
Bis zum 17. März 2025 müssen Kapitalgesellschaften die Konzessionsgebühr für das Jahr 2025, für die sogenannte Vidimierung oder Abstempelungen der Geschäftsbücher, entrichten. Die Konzessionsgebühr ist auch dann fällig, wenn sie sich in Liquidation ...