Kassenbon-Lotterie: Anpassung der Registrierkassen bis Oktober
Die Steuerbehörde hat die Modalitäten für die Anpassung der telematischen Registrierkassen festgelegt und bestimmt, dass die Aktualisierung der Geräte bis zum 2.Oktober 2023 durchgeführt werden muss. Die Anpassung ist aufgrund der Änderungen bei der "Kassenbon-Lotterie" erforderlich, welche die Generierung eines „zweidimensionalen Codes“ vorsehen, der auf dem Kassazettel/der Quittung aufscheinen muss und somit die Teilnahme an der „sofortigen“ Kassenbonlotterie ermöglicht. Der "zweidimensionale Code" wird auf dem Kassazettel/der Quittung angegeben, die nach dem Kauf ausgestellt wird, und kann zur "sofortigen" Überprüfung des Gewinns verwendet werden.
Für die Anpassungskosten ist ein Steuerguthaben bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro vorgesehen.
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Ab 7. August nimmt die Autonome Provinz Bozen an der Testphase der nationalen Datenbank für Unterkunftseinrichtungen und Immobilien für Kurzzeitvermietung oder touristische Zwecke teil. Über die Plattform der Website des Ministeriums ist es möglich, ...
Das als "Omnibus" bekannte Gesetzesdekret (Nr. 113/2024) führt für das Jahr 2024 eine Reihe von wichtigen Neuerungen im Steuerbereich ein. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuigkeiten, die die Unternehmen betreffen.
Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...