25/01/2024
Medizinische Leistungen an Privatpersonen: Verbot der elektronischen Rechnungsstellung
Ab 2024 ist die halbjährliche Übermittlung der Daten über Gesundheitsausgaben an das „Sistema TS“ vorgesehen. Die genauen Fristen für die Datenübermittlung werden mit einer späteren Verordnung des Wirtschafts- und Finanzministeriums festgelegt.