20/07/2023

Mitteilungen der öffentlichen Verwaltung: Das Nationale Verzeichnis der digitalen Domizile

Ab dem 6. Juli 2023 ist das INAD („Indice Nazionale dei Domicili Digitali“) zugängig, mittels welcher offiziellen Mitteilungen von Seiten der öffentlichen Verwaltung (auch von der Finanzverwaltung) an Bürger (natürliche Personen), Freiberufler, welche nicht in spezifische Alben, Verzeichnissen oder Register eingetragen sind, und privatrechtliche Einrichtungen, die nicht verpflichtet sind im Handelsregister der Handelskammer eingetragen zu sein, übermitteln können.

Dieses Instrument ermöglicht es den Bürgern das digitale Domizil (PEC-Adresse) anzugeben, um offizielle Mitteilungen der öffentlichen Verwaltung zu erhalten und selbst zu verwalten; so können über diesen Kanal z.B. Mitteilungen über Steuerrückerstattungen und -abzüge, Zahlungsbescheide, Verwaltungsstrafen usw. direkt an das von der Person angegebene Postfach gesendet werden.

Um das digitale Domizil anzugeben, benötigt man eine PEC-Adresse (zertifizierte E-Mail-Adresse) und eine digitale Identität (SPID, CIE oder CNS) und kann den Anweisungen zur Registrierung folgen.
Die Angabe des digitalen Domizils ist freiwillig und es besteht keine gesetzliche Verpflichtung oder damit verbundene Sanktionen.

Bis zum 30. 11. 2023 wird es auch keine konkreten Folgen geben: Auch in den nächsten Monaten wird die öffentliche Verwaltung Mitteilungen in Papierform versenden, sollte kein digitales Domizil angegeben worden sein. Es ist jedoch vorgesehen, dass die öffentliche Verwaltung ab dem 30. 11. 2023 keine Mitteilungen mehr in Papierform versenden wird, somit wird eine Anmeldung beim INAD verpflichtend.
Für alle bereits im INI-PEC-Register eingetragene Freiberufler, eingeschrieben in Alben oder Register, werden automatisch alle Daten in das INAD-Register importiert.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

05/12/2024

Jahresendüberprüfung für Steuerpflichtige mit Pauschalbesteuerung (forfettario)

In den letzten Monaten des Jahres sollten Steuerpflichtige die das Pauschalsystem anwenden, die Höhe ihrer erzielten Einnahmen und Erträge überwachen. Wenn das Einkommen das Limit von 85.000 Euro überschreitet (bis zum Schwellenwert von 100.000 ...
 
 

04/12/2024

Biennales Vergleichsverfahren: Frist zur Teilnahme verlängert

Die Frist zur Teilnahme am biennalen Vergleichsverfahren (CPB) 2024–2025 wurde für Steuerpflichtige, welche der ISA unterliegen, verlängert. Bis zum neuen Fristtermin, dem 12. Dezember 2024, kann eine ergänzende Steuererklärung 2024 (modello Redditi ...
 
 

03/12/2024

Steuerfälligkeiten im Dezember

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 

26/11/2024

INPS, ab September neue reduzierte Strafen

Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung von Beiträgen oder Prämien beträgt die zivilrechtliche Strafe 9,15 % pro Jahr (Zinssatz von 3,65 % plus 5,5 Punkte). Ab dem 1. September 2024, wenn der Steuerpflichtige die Zahlung innerhalb von 120 Tagen ...
 
 
 
Kontaktiere uns