07/08/2023
Neue Arbeitsregeln in Amateursportvereinen
Um Steuer- und Sozialvergünstigungen in Anspruch nehmen zu können ist eine Höchstgrenze von 18 Stunden pro Woche vorgesehen und außerdem
- eine Reduzierung der Obergrenze von 10.000 auf 5.000 Euro;
- bei jährlichen Einkünften zwischen 5.000 und 15.000 Euro wird keine Quellensteuer angewandt, sondern jene der Sozialversicherung;
- für Einkünfte über 15.000 Euro pro Jahr werden sowohl Quellensteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge angewandt.
Innerhalb 31. Oktober 2023 sollten die Verbände alle Verpflichtungen betreffend Arbeitsleistungen erfüllen, auch mittels Anwendung der telematischen Verfahren, welche auf dem Portal www.sportesalute.eu verfügbar sind.
Man weist darauf hin, dass auch mit dem Inkrafttreten der neuen Obergrenze während des Jahres der allgemeine Schwellenwert für das Steuerjahr 2023 bei 15.000 Euro bleibt und ab dem die normale Besteuerung greift.