07/02/2025

Pauschalsystem (regime forfettario), Voraussetzungen überprüfen

Mit Beginn des Jahres und nach den kürzlich eingeführten Neuerungen ist es ratsam die Voraussetzungen zu überprüfen, welche es ermöglichen das Pauschalsystem, auch im Steuerjahr 2024, beizubehalten oder erstmals darauf zuzugreifen.

Zugang zur Pauschalregelung haben natürliche Personen, die bereits eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, oder Personen, die eine unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit beginnen möchten, sofern im Vorjahr gleichzeitig folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Einnahmen oder Einkünfte von höchstens 85.000 Euro pro Jahr;
  • Ausgaben von maximal 20.000 Euro brutto für lohnabhängige Mitarbeiter, Beschäftigte und Gelegenheitsarbeitern;

Ausschlussgründe von der Pauschalbesteuerung sind folgende:
  • Beteiligung an Personengesellschaften, Berufsverbänden oder Familienunternehmen, sowie an Kapitalgesellschaften unter bestimmten Bedingungen;
  • der Erhalt von Einkommen aus lohnabhängigen Arbeitsverhältnissen und gleichgestellten Einkünften von mehr als 35.000 Euro (wenn das Arbeitsverhältnis im Vorjahr nicht beendet wurde)
  • die Ausübung der Tätigkeit überwiegend gegenüber Arbeitgebern, mit denen Arbeitsverhältnisse bestehen oder mit denen in den zwei vorangegangenen Besteuerungszeiträumen Arbeitsverhältnisse bestanden haben (oder gegenüber direkt oder indirekt mit ihnen verbundenen Personen)
  • die Anwendung spezieller Mehrwertsteuerregelungen (Tabakverkauf, Verlagswesen, Haustürverkäufe);
  • Haupttätigkeit im Bereich des Verkaufs von Gebäuden, Baugrundstücken oder neuen Transportmitteln;

Die Pauschalregelung ist ab dem Folgejahr, nachdem die Zugangsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden oder einer der Ausschlussgründe eintritt, nicht mehr anwendbar; falls jedoch die Schwelle von 100.000 Euro für Einnahmen/Einkünfte überstritten wird, endet die Regelung bereits im laufenden Jahr und man wird vom Pauschalsystem ausgeschlossen - für Einnahmen/Einkünfte die diese Schwelle überschreiten ist die Mehrwertsteuer unmittelbar geschuldet und die ordentliche Besteuerung nach IRPEF erforderlich.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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