13/07/2022

POS obligatorisch, Sanktionen ab Juli

Unternehmen und Freiberufler, die die Zahlung mit Kredit-, Bancomat- Prepaid-Karten und allen anderen elektronischen Zahlungsmitteln verweigern, kann ab dem 1. Juli 2022 ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro zuzüglich 4% des Transaktionswerts verhängt werden. Der Verstoß liegt vor, wenn ein Kunde den geschuldeten Betrag mit einer Zahlungskarte begleichen möchte und dies abgelehnt wird. Wenn der Kunde hingegen diesen Wunsch nicht äußert oder ein anderes Zahlungsmittel vereinbart wurde (z.B. Überweisung), liegt kein Verstoß vor.

Bitte beachten Sie, dass das POS-Gerät für alle Personen verpflichtend ist, die eine Tätigkeit im Bereich des Verkaufs von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen ausüben, "auch für Freiberufler". Nur Freiberufler die Leistungen für andere Freiberufler ausführen, sind von der Verpflichtung des POS Gerätes befreit; die Verpflichtung betrifft daher beispielsweise Geschäfte und Handelstätigkeiten, Handwerker, Bars, Pizzerien, Restaurants und andere Verpflegungsbetriebe, Hotels, B&B, Urlaub auf dem Bauernhof und andere Beherbergungsbetriebe, Freiberufler und Wanderhändler.
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

05/12/2024

Jahresendüberprüfung für Steuerpflichtige mit Pauschalbesteuerung (forfettario)

In den letzten Monaten des Jahres sollten Steuerpflichtige die das Pauschalsystem anwenden, die Höhe ihrer erzielten Einnahmen und Erträge überwachen. Wenn das Einkommen das Limit von 85.000 Euro überschreitet (bis zum Schwellenwert von 100.000 ...
 
 

04/12/2024

Biennales Vergleichsverfahren: Frist zur Teilnahme verlängert

Die Frist zur Teilnahme am biennalen Vergleichsverfahren (CPB) 2024–2025 wurde für Steuerpflichtige, welche der ISA unterliegen, verlängert. Bis zum neuen Fristtermin, dem 12. Dezember 2024, kann eine ergänzende Steuererklärung 2024 (modello Redditi ...
 
 

03/12/2024

Steuerfälligkeiten im Dezember

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 

26/11/2024

INPS, ab September neue reduzierte Strafen

Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung von Beiträgen oder Prämien beträgt die zivilrechtliche Strafe 9,15 % pro Jahr (Zinssatz von 3,65 % plus 5,5 Punkte). Ab dem 1. September 2024, wenn der Steuerpflichtige die Zahlung innerhalb von 120 Tagen ...
 
 
 
Kontaktiere uns