06/12/2024

RENTRI: 1. Fälligkeit des neuen Abfallverfolgungssystems naht

Mit dem 13. Februar 2025 wird das neue Abfallrückverfolgungssystem (RENTRI) eingeführt. Die erste Fälligkeit, die dabei zu beachten ist, betrifft Betriebe ab 50 Mitarbeitern. Diese Unternehmen sind verpflichtet, sich vom 15. Dezember 2024 bis zum 13. Februar 2025 in das RENTRI-System einzuschreiben. Für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern gelten andere Fälligkeiten. Zu beachten gilt dabei, dass die Anzahl der Mitarbeiter unabhängig von der Anstellungsart von Voll- oder Teilzeit zu berechnen ist. Wir haben alle nützlichen Informationen auf unserer Webseite zusammengefasst.

Aus Kapazitätsgründen der Handelskammer schnellst möglich zu erledigen: Alle Unternehmen, die sich ins RENTRI-System eintragen müssen und nicht gefährliche Abfälle produzieren und transportieren, müssen sich auch ins Albo Nazionale Gestori ambientali (nationales Verzeichnis der Umweltfachbetriebe) Kategorie 2bis eintragen.

 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Heinz Neuhauser

Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene
Bereichsleiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 519
E-Mail:
 
 
 
 
 

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