Sachleistungen "Fringe Benefits": 600 Euro für 2022
Mit dem Gesetzesdekret "aiuti-bis" wird der Schwellenwert für das Jahr 2022 für die Steuerbefreiung von Sachleistungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer von 258,23 Euro auf 600,00 Euro angehoben. Außerdem wurde der Anwendungsbereich der Sachleistungen erweitert und betrifft nun auch Rechnungen für den Haushalt wie für die Wasserversorgung, Strom und Erdgas. Der neue Schwellenwert gilt zusätzlich zum Tankgutschein in Höhe von 200 Euro, der vom Gesetzesdekret "Ukraine" vorgesehen wurde.
Bezüglich der möglichen Sachleistungen für die Mitarbeiter, sowie Tankgutscheine verweisen wir auch auf die Monni Card und die Monni Fuel.
Wie bereits berichtet, können Unternehmen in Südtirol, die territoriale Kollektivverträge oder Betriebsabkommen anwenden und dabei zusätzliche wirtschaftliche Leistungen für ihre Mitarbeitenden vorsehen, ab 2025 von einem reduzierten IRAP-Steuersatz ...
Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.
Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt: