30/05/2022
Schon mal an eine Geheimhaltungsvereinbarung gedacht?
Wenn eine Zusammenarbeit geregelt werden sollte
Merkmale
Bei der Geheimhaltungsvereinbarung handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien, mittels welchem sich diese verpflichten, eine Reihe vorher festgelegter Informationen, von denen diese während der Zusammenarbeit Kenntnis erlangen, vertraulich zu behandeln. In der Regel werden solche Vereinbarungen, da es sich hierbei um autonome Verträge handelt, vor dem Abschluss anderer Verträge zur Zusammenarbeit geschlossen.
Inhalt
Eine Geheimhaltungsvereinbarung muss den Gegenstand, d.h. die als schützenswert erachteten Informationen, klar benennen. Dabei kann es sich um Unternehmens-Know-how, Zeichnungen, wirtschaftliche, finanzielle oder kommerzielle Informationen handeln. Außerdem wird vorgesehen, für welchen Zeitraum genannte Informationen als vertraulich zu erachten sind. Dies kann für einen begrenzten Zeitraum über das Ende des Vertrags hinaus oder auf unbestimmte Zeit geschehen. In der Regel wird auch der Zweck, zu dem die Parteien die vertraulichen Informationen austauschen, in der Vereinbarung angegeben.
Arten von Geheimhaltungsvereinbarungen
Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann beidseitig oder einseitig sein. Im Falle einer bilateralen Vereinbarung tauschen sich beide Parteien vertrauliche Informationen aus und verpflichten sich gleichzeitig, diese geheim zu halten. Hierbei handelt es sich um einen gegenseitigen Informationsaustausch. Bei einer einseitigen Vereinbarung hingegen, gibt nur eine Partei der anderen Informationen weiter, wobei Letztgenannte sich zur Geheimhaltung verpflichten muss.
Verstoß gegen die Vertraulichkeit
Eine Nichteinhaltung der Vereinbarung stellt einen Vertragsbruch bzw. eine Nichterfüllung dar. Es könnte dafür eine Strafe in der Vereinbarung vorgesehen sein und die geschädigte Partei könnte zudem auch noch Schadensersatz verlangen.