12/01/2024

Senkung der INPS-Beiträge von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer

Haushaltsgesetz 2024

Für die Lohn- und Gehaltsperioden vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 wird eine Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen für öffentliche und private Angestellte, mit Ausnahme von Hausangestellten, wiedereingeführt. Diese Befreiung war bereits für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehen.
Eine Begünstigung auf das 13. Monatsgehalt oder weitere sind davon ausgenommen.

Das aktuelle Haushaltsgesetz sieht insbesondere eine Befreiung vor
  • in Höhe von 6 %, wenn die Beitragsgrundlage den monatlichen Betrag von 2.692 € (jährlich bis zu 35.000 €) nicht übersteigt;
  • 7 %, wenn die Beitragsgrundlage den monatlichen Betrag von 1.923 € (jährlich bis zu 25.000 €) nicht übersteigt.

Anzumerken ist, dass die Reduzierung der Beiträge der Sozialabgaben, eine Erhöhung der Steuergrundlage zur Folge hat.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lydia Salamon

Arbeitsrechtberaterin
Bereichsleiterin Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
E-Mail:
 
 
 
 
 

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