02/02/2022

Sostegni-ter: neue Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Einzelhandel, Unterhaltungsbranche, Textilsektor

Ein neues Dekret „Sostegni-ter“ sieht weitere Unterstützungsmaßnahmen für den Einzelhandel, die Unterhaltungsbranche und den Textilsektor vor; insgesamt sind rund 390 Millionen Euro vorgesehen für:

• neuer Verlustbeitrag für den Einzelhandel: Um in den Genuss dieses Beitrages zu kommen, müssen Unternehmen (mit einem Umsatz von max. 2 Millionen im Jahr 2019) im Jahr 2021 einen Umsatzrückgang von mindestens 30% im Vergleich zu 2019 erlitten haben; der Verlustbeitrag wird zugunsten von Einzelhandelsunternehmen mit folgenden ATECO-Kodexen 2007 anerkannt: 47. 19, 47.30, 47.43, 47.5 und 47.6, 47.71, 47.72, 47.75, 47.76, 47.77, 47.78, 47.79, 47.82, 47.89 und 47.99; Für den Erhalt des Beitrages muss ein telematischer Antrag gestellt werden.

• Unterstützungen zugunsten von Themenparks, Aquarien, geologische Parks und zoologische Gärten (vorgesehen sind 20 Mio. Euro); 40 Mio. Euro werden für die Sektoren Hochzeit, Unterhaltung und Ähnliches bereitgestellt; der Fond für Diskotheken und Tanzlokale wird um 30 Mio. Euro aufgestockt;

• Das Steuerguthaben in Höhe von 30% auf den Wert des Warenendbestands von Produktions- und Handelsunternehmen im Sektor Textilien, Mode und Accessoires wird auf Einzelhandelsfachgeschäfte für Textilien, Mode, Schuhe, und Lederwaren ausgedehnt (ca. 100 Mio. Euro wurden bereitgestellt).

Für die Monate Januar, Februar und März gibt es außerdem eine Verlängerung des Mietbonus für Unternehmen im Sektor Tourismus, für alle Immobilien, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Um den Bonus in Anspruch nehmen zu können, muss das Tourismusunternehmen im Vergleichsmonat 2022 einen Umsatzrückgang von mindestens 50% im Vergleich zum gleichen Monat des Jahres 2019 erlitten haben.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
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