01/06/2022

Steuerfälligkeiten im Juni

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

Art der Zahlung  MwSt. - Subjekte Privatpersonen ohne MwSt.- Nummer
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel/Fisconline,
Homebanking
Papierform, Entratel/Fisconline,
Homebanking
F24 mit Verrechnung von Guthaben oder
F24 mit Saldo Null
Entratel/Fisconline Entratel/Fisconline


16. Juni

Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6005

Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen

Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern
: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES

Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen:
Einzahlung der im November durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919

Andere Quellensteuereinbehalte:
Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040

NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte
: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10

NISF-Sonderverwaltung
: Einzahlung der Beiträge in Höhe von 24%-33,72% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)

IMU/IMI: Zahlung Akkonto Jahr 2022


27. Juni
INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht

30. Juni
UNIEMENS: telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats

Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats

IMU/IMI Erklärung: Einreichung der IMU/IMI Erklärung für evtl. Änderungen im Laufe des Jahres 2021

Steuererklärung 2022: Einzahlung Saldo und 1. Akonto IRPEF, Ersatzsteuern, IRAP und NIFS, welche aus den Steuer-erklärungen der “Physische Personen” und “Personengesellschaften” resultieren

Modell 730/2022: Einzahlung der Steuern, die aus dem Modell 730 resultieren im Falle von Subjekten ohne Steu-ersubstitut oder bei bis zum 28.02.2021 verstorbenen Personen.

Rückkehrer: Zahlung der 5%/10% der Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit/Angestelltentätigkeit, die in Italien Einkommen produziert haben und die Verlängerung des Regimes in Anspruch nehmen

Aufwertung Unternehmensgüter: Zahlung der II Rate der Ersatzsteuer ohne Zinsen betreffend die Aufwertung von Anlagegütern und Beteiligungen des Jahres 2020
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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