06/06/2023

Steuerfälligkeiten im Juni

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

Einzahlung Inhaber einer MwSt.-Position Steuerzahler ohne MwSt.-Position
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel / Fisconline, home banking in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null Entratel / Fisconline Entratel / Fisconline

16. Juni 

  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6005

  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen

  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES

  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im November durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919

  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040

  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10

  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)

  • IMU/IMI: Zahlung Akkonto Jahr 2023


 

26. Juni

  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht

30. Juni

  • UNIEMENS: telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats
  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats
  • Steuererklärung 2023: Einzahlung Saldo und 1. Akonto IRPEF, Ersatzsteuern, IRAP und NIFS, welche aus den Steuererklärungen der “Physische Personen” und “Personengesellschaften” resultieren
  • Modell 730/2023: Einzahlung der Steuern, die aus dem Modell 730 resultieren im Falle von Subjekten ohne Steuersubstitut oder bei bis zum 28.02.2022 verstorbenen Personen
  • Rückkehrer (impatriati): Einzahlung der Steuern auf 5%/10% auf in Italien erwirtschaftete Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit/Angestelltentätigkeit, für Personen die die Verlängerung des Regimes in Anspruch nehmen
  • Rottamazione quater: Endtermin für die Einreichung des Antrages für die Teilnahme
  • Crypto-Währungen: Neufestsetzung des Wertes zum 1.1.2023 mit Zahlung der Ersatzsteuer (einmaliger Betrag oder erste Rate)
  • Ortstaxe: Frist für die Einreichung der Ortstaxe-Erklärung für das Steuerjahr 2022
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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