01/03/2023

Steuerfälligkeiten im März

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden. Bei Verrechnung von Guthaben ist eine telematische Einreichung auch für Privatpersonen verpflichtend.

Einzahlung Inhaber einer MwSt.-Position Steuerzahler ohne MwSt.-Position
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel / Fisconline, home banking in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null Entratel / Fisconline Entratel / Fisconline

16.März 

 

  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6002;
  • Jährliche MwSt.-Schuld: Einzahlung Saldo der MwSt.-Schuld vom Vorjahr, Abgabenkodex 6099;
  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen;
  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES;
  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im November durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919;
  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24%-33,72% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)
  • CU 2023: Telematische Versendung der Certificazione Unica Ordinaria und Aushändigung des CU sintetico an Arbeitnehmer;
  • CUPE 2023: Aushändigung der Bestätigung für die Ausschüttung von Gewinnen an die Begünstigten;
  • Jährliche Registergebühr für Gesellschafterbücher: Fälligkeit Einzahlung Registergebühr für Kapitalgesellschaften;
  • Steuergutschriften für Energie und Gas im Jahr 2022: telematische Übermittlung der Mitteilung.


21. März

  • Korrigiertes CU: Infolge eines fehlerhaften Versands des ordnungsgemäßen CU, ist es möglich ein korri-giertes CU ohne Anwendung von Strafen zu versenden;

 

25. März

  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung des Monats Februar für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht

31. März

  • UNIEMENS: telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats;
  • Modell EAS: Versendung Modell EAS für Vereine;
  • Wahl Gutschrift/Rechnungsabzug: Übermittlung der Mitteilung zur Gutschrift/Rechnungsabzug für Ausgaben, die im vorangegangenen Steuerzeitraum entstanden sind (110% Abzug und Interventionen, für die die Wahl Gutschrift/Rechnungsabzug zulässig ist);
  • Übermittlung Daten vorausgefülltes Modell 730: Frist für die Übermittlung der Daten für die Wohnungseigentümer;
  • Amnestie für formale Unregelmäßigkeiten: Einmalzahlung/erste Rate des Betrags für die Amnestie für formale Unregelmäßigkeiten, die bis zum 31. Oktober 2022 begangen wurden;
  • Werbebonus: Fälligkeit der „Reservierung“ für die getätigten/noch zu tätigen Werbeinvestitionen für das Jahr 2023.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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