02/05/2022

Steuerfälligkeiten im Mai

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

Art der Zahlung  MwSt. - Subjekte Privatpersonen ohne MwSt.- Nummer
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel/Fisconline,
Homebanking
Papierform, Entratel/Fisconline,
Homebanking
F24 mit Verrechnung von Guthaben oder
F24 mit Saldo Null
Entratel/Fisconline Entratel/Fisconline


16. Mai

Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6004

Trimestrale MwSt.-Schuld
: Einzahlung der MwSt.-Schuld des 1. Trimesters, Abgabenkodex 6031
Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen

Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern
: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES

Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen:
Einzahlung der im November durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919

Andere Quellensteuereinbehalte:
Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040

NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte
: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10

NISF-Sonderverwaltung
: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24%-33,72% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als € 5.000)

NISF Kaufleute und Handwerker:
Einzahlung der 1. NIFS-Fixrate auf den Minimalbetrag


20. Mai
ENASARCO: Einzahlung der trimestralen Beiträge

25. Mai
INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht

31. Mai
UNIEMENS: telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats

Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats

Periodische MwSt.-Abrechnung: telematische Versendung der periodischen MwSt.-Meldung des 1. Trimesters

Stempelsteuern auf elektronische Rechnungen: Einzahlung der Stempelsteuern auf elektronische Rechnungen für das 1. Trimester 2022 (ausgenommen sind Steuerzahler deren einzuzahlende Steuer im 1. Trimester unter 250 € liegt)
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

20/03/2025

Handwerk und Kaufleute: INPS-Beiträge 2025

Die INPS-Beiträge der Handwerker und Kaufleute für das Jahr 2025 wurden festgelegt. Die Rentenbeiträge für das Jahr 2025 betragen 24% für Handwerker und 24,48% für Kaufleute. Die Rentenbeiträge für Handwerker und Kaufleute, für jene die älter als 65 ...
 
 

18/03/2025

INPS-Sonderverwaltung, Beitragssätze 2025

Für das Jahr 2025 wurden auch die Beitragssätze für Freiberufler festgelegt, welche in der Sonderverwaltung der INPS eingetragen sind. 26,07% für Freiberufler im Besitz einer MwSt. Nummer, welche in der Sonderverwaltung INPS eingetragen sind ...
 
 

13/03/2025

CU - Neuerungen

Für das Formular CU 2025 gelten drei verschiedene Fristen, welche sich auf der Grundlage der zu bescheinigenden Einkommensart unterscheiden. Bis zum 16. März (die Frist wird automatisch auf Montag, den 17. März verschoben) müssen die CU der ...
 
 

13/03/2025

Reservierung - Werbebonus 2025

Nach der Wiedereinführung des ordentlichen Regimes „Zuwachs“ (regime ordinario „incrementale“) wird der Werbebonus in Höhe von 75 % des Zuwachswertes von Investitionen in Werbekampagnen, ausschließlich in Tageszeitungen und Zeitschriften, auch ...
 
 
Kontaktiere uns