03/10/2023

Steuerfälligkeiten im Oktober

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

Einzahlung Inhaber einer MwSt.-Position Steuerzahler ohne MwSt.-Position
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel / Fisconline, home banking in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null Entratel / Fisconline Entratel / Fisconline

 

16. Oktober

  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6009
  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen
  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern:Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES
  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Oktober durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919
  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040
  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10
  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24%- 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)

25. Oktober
 
  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher und trimestraler Meldepflicht

31. Oktober

  • UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats
  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats
  • Modell 770: Abgabefrist des Modells 770/2023
  • Certificazioni Uniche (CU): Telematische Versendung der CU für befreite Einkommen oder Einkommen, welche nicht im Modell 730 deklariert werden müssen
  • Trimestrales MwSt.-Guthaben: Telematische Versendung der trimestralen MwSt.-Erklärung zur An-frage der Rückerstattung/Kompensierung des MwSt. Guthabens
  • Rottamazione “quater”: Einzahlung der ersten Rate / des fälligen Betrages für die gestellten Anträge an die Agentur der Einnahmen-Einzug – innerhalb 30. Juni 2023
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

15/01/2025

Haushaltsgesetz 2025: Die Videoserie

Unsere Steuerexperten stellen Ihnen das neue Haushaltsgesetz und die wichtigsten Steueränderungen für 2025 in einer Reihe von Videos vor. Die informativen Videos geben einen Überblick über die wichtigsten Steueränderungen, die unserer Erfahrung ...
 
 

15/01/2025

Haushaltsgesetz 2025: Immobilien

Ab 2025 sieht das Haushaltsgesetz eine Senkung der Steuerabsatzbeträge von 36 % auf 30 % im Falle von Wiedergewinnungsarbeiten und energetische Sparmaßnahmen an Gebäuden vor. Das Gesetz verdoppelt auch die Frist für den Wiederverkauf der Erstwohnung ...
 
 

13/01/2025

Haushaltsgesetz 2025: betriebliches Einkommen

Das Haushaltsgesetz 2025 sieht eine Senkung des IRES-Steuersatzes nur für das Steuerjahr 2025 vor. Außerdem sieht es unter anderem die Verlängerung des Maxi-Abzuges für neue unbefristete Einstellungen, Änderungen bei den Steuerguthaben und weitere ...
 
 

10/01/2025

Haushaltsgesetz 2025: Einkommenssteuer Irpef und Absetzbeträge

Das Haushaltsgesetz 2025 (Gesetz Nr. 207/24), das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, bestätigt unter anderem die durch die Steuerreform vorgesehenen und bereits 2024 in Kraft getretenen Änderungen an der Struktur der IRPEF und führt im TUIR ...
 
 
 
Kontaktiere uns