13/04/2022

Steuerliche Erklärungen: Fristverlängerung für einige Termine

Für die Optionen des Verkaufs der steuerlichen Absetzbeträge für Sanierungs- und Umbauarbeiten oder des Skontos auf der Rechnung für die im Jahr 2021 getätigten Ausgaben (und die verbleibenden Raten des Jahres 2020) wurde ein neuer Aufschub für die Mitteilung an die Agentur der Einnahmen genehmigt: Die neue Frist für die elektronische Übermittlung der Meldung ist der 29. April 2022.

Ebenfalls verschoben wurde die Frist für die Bereitstellung der vorausgefüllten Steuererklärungen (precompilato) durch die Agentur der Einnahmen, die auf den 23. Mai 2022 verlegt wurde.

Bis zum 7. April 2022 verlängert wurde auch die Frist für die Übermittlung der Daten betreffend die Ausgaben für Umbau -und Sanierungsmaßnahmen/Energetische Sanierung der Gemeinschaftsanteile von Kondominien im Jahr 2021.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
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