14/03/2023

Vereine, EAS-Formular bis 31. März

Bis zum 31. März 2023 müssen nichtkommerzielle Vereine, welche die im Artikel 148 des TUIR vorgesehenen Steuervorteile in Anspruch nehmen zu möchten (Tagesinkassi, Quoten und Beiträge unterliegen nicht der Einkommenssteuer und nicht der Mehrwertsteuer), das Formular EAS einreichen, um alle im vorangegangenen Steuerjahr eingetretenen Änderungen mitzuteilen.

In bestimmten Fällen ist die Präsentation des "aktualisierten" EAS-Formulars nicht erforderlich. Zum Beispiel bei Änderungen betreffend:
  • der Anzahl der Mitglieder;
  • der Höhe der Einkünfte aus Sponsoringaktivitäten;
  • des gesetzlichen Vertreters, welcher der Agentur der Einnahmen bereits mit den Formularen AA5/6 - AA7/10 mitgeteilt wurde.

Neu gegründete Vereine müssen das Modell innerhalb von 60 Tagen nach dessen Gründung einreichen; beim Wegfallen der Voraussetzungen, die einen Verein als "nicht gewerblich" qualifizieren, muss das Modell innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt dieses Umstandes eingereicht werden.

Pro-Loco-Vereine, Amateursportvereine die beim CONI eingetragen sind und die keine kommerziellen Tätigkeiten ausüben, Volontariatsvereine/Organisationen, die in den Registern nach dem Gesetz Nr. 266/91 eingetragen sind und nur geringfügige kommerzielle Tätigkeiten ausüben, ONLUS und Sozialgenossenschaften laut Gesetz 381/91, sind von der Pflicht der Übermittlung des Formulars EAS ausgenommen.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

13/06/2025

IRAP-Reduzierung: Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung

Wie bereits berichtet, können Unternehmen in Südtirol, die territoriale Kollektivverträge oder Betriebsabkommen anwenden und dabei zusätzliche wirtschaftliche Leistungen für ihre Mitarbeitenden vorsehen, ab 2025 von einem reduzierten IRAP-Steuersatz ...
 
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 
Kontaktiere uns