13/04/2023
Verlängerung der Fristen für die "Tregua fiscale"
Im Besonderen:
- Für den „ravvedimento speciale“ wird die Frist für die Zahlung des geschuldeten Betrags (einmalige Zahlung/erste Rate) und für die Beseitigung von Unregelmäßigkeiten/Verstößen vom 31. März auf den 30. September aufgeschoben;
- Für die Regularisierung von formellen Fehlern wird die Frist für die Zahlung des fälligen Betrages in Höhe von 200 Euro (Pauschalbetrag/erste Rate), vom 31. März auf den 31. Oktober aufgeschoben.