13/04/2023

Verlängerung der Fristen für die "Tregua fiscale"

Das kürzlich veröffentliche Dekret „Bollette“ sieht die Verlängerung einiger ursprünglich im Haushaltsgesetz 2023 vorgesehener Fristen vor. Die Verlängerung betrifft die bisherige Frist des 31. März 2023 für den „ravvedimento speciale“ und die Frist für die Regularisierung von formellen Fehlern.

Im Besonderen:
  • Für den „ravvedimento speciale“ wird die Frist für die Zahlung des geschuldeten Betrags (einmalige Zahlung/erste Rate) und für die Beseitigung von Unregelmäßigkeiten/Verstößen vom 31. März auf den 30. September aufgeschoben;
  • Für die Regularisierung von formellen Fehlern wird die Frist für die Zahlung des fälligen Betrages in Höhe von 200 Euro (Pauschalbetrag/erste Rate), vom 31. März auf den 31. Oktober aufgeschoben.
Darüber hinaus wird die Frist für die Einreichung des Antrags, sowie für die Bezahlung der fälligen Beträge (Pauschalbetrag/erste Rate) für die Beilegung zugehöriger Rechtsstreitigkeiten vom 30. Juni auf den 30. September verlängert.
 
 
 
 
 
 
 
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Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
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