10/11/2022

Verlustbeitrag HORECA: zusätzliche Beiträge mit Erklärung innerhalb 21. November

Für den sogenannten "HORECA"-Beitrag wurden zusätzliche Geldmittel bereitgestellt. Um ihn in Anspruch zu nehmen, ist innerhalb 21. November eine Erklärung für die Einhaltung der „De-minimis"-Beihilfen einzureichen.

Der Beitrag "Zusatzzahlung Bar/Restaurant" richtet sich an alle Unternehmen, die zuvor den "HORECA"-Beitrag erhalten haben und einen der folgenden Ateco-Kodexe ausüben:
  • 56.10 (Gaststätten, Imbissstuben, landwirtschaftliche Betriebe, Eisdielen, Konditoreien);
  • 56.21 (Event-Catering/Banqueting);
  • 56.30 (Bars).
Und so geht’s
  • Die Antragsteller müssen die "HORECA"-Beihilfe erhalten haben und das Limit für die staatlichen „De-minimis"-Beihilfen im Dreijahreszeitraum 2022-2024 eingehalten haben.
  • Der Zugang zu der Zusatzzahlung ist von der telematischen Versendung einer Erklärung abhängig, in der die Einhaltung der "De-minimis"-Grenzen bestätigt wird.
  • Die Erklärung kann unter der Sektion "Fatture e corrispettivi" im reservierten Bereich der Agentur der Einnahmen ausgefüllt und innerhalb 21. November 2022 versendet werden.
Nach Einreichung der „De-minimis“-Erklärung zahlt die Steuerbehörde den zusätzlichen Beitrag an den im Erstantrag angegebene IBAN aus.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 

09/04/2025

Wiederzulassung “rottamazione-quater”

Für jene Betroffene, welche von der geförderten Bestimmung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen wurden, wurde das telematische Verfahren zur Verfügung gestellt, um bis zum 30. April 2025 den Antrag auf Wiederzulassung, zum sogenannten ...
 
 
Kontaktiere uns