10/11/2022

Verlustbeitrag HORECA: zusätzliche Beiträge mit Erklärung innerhalb 21. November

Für den sogenannten "HORECA"-Beitrag wurden zusätzliche Geldmittel bereitgestellt. Um ihn in Anspruch zu nehmen, ist innerhalb 21. November eine Erklärung für die Einhaltung der „De-minimis"-Beihilfen einzureichen.

Der Beitrag "Zusatzzahlung Bar/Restaurant" richtet sich an alle Unternehmen, die zuvor den "HORECA"-Beitrag erhalten haben und einen der folgenden Ateco-Kodexe ausüben:
  • 56.10 (Gaststätten, Imbissstuben, landwirtschaftliche Betriebe, Eisdielen, Konditoreien);
  • 56.21 (Event-Catering/Banqueting);
  • 56.30 (Bars).
Und so geht’s
  • Die Antragsteller müssen die "HORECA"-Beihilfe erhalten haben und das Limit für die staatlichen „De-minimis"-Beihilfen im Dreijahreszeitraum 2022-2024 eingehalten haben.
  • Der Zugang zu der Zusatzzahlung ist von der telematischen Versendung einer Erklärung abhängig, in der die Einhaltung der "De-minimis"-Grenzen bestätigt wird.
  • Die Erklärung kann unter der Sektion "Fatture e corrispettivi" im reservierten Bereich der Agentur der Einnahmen ausgefüllt und innerhalb 21. November 2022 versendet werden.
Nach Einreichung der „De-minimis“-Erklärung zahlt die Steuerbehörde den zusätzlichen Beitrag an den im Erstantrag angegebene IBAN aus.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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