21/05/2024
Verspätete Mitteilung an die ENEA und Inanspruchnahme des „Ecobonus“
- Die Verordnung, welche die Verpflichtung zur Übermittlung der Mitteilung an die ENEA bestimmt, keine Sanktionen für eine unterlassene oder verspätete Mitteilung vorsieht und daher ist eine gesetzlich nicht vorgesehene Sanktion nicht anwendbar;
- Die Mitteilung hat grundsätzlich statistischen, Überwachungs- und Bewertungszwecke im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Begünstigung.