Verwalterentschädigung und "erweitertes Kassenprinzip“
Die bis zum 12. Januar 2023 ausgezahlten Verwalterentschädigungen für das Steuerjahr 2022 sind Teil des Einkommens der Verwaltungsratsmitglieder für das Jahr 2022 und können von der auszahlenden Gesellschaft aufgrund des Prinzips der "erweiterten Kassenprinzips" im Steuerjahr 2022 abgezogen werden. Das erweiterte Kassenprinzip gilt nicht, wenn der Verwalter einer Gesellschaft (mit einer MwSt.-Nummer) selbständig tätig ist und eine Rechnung ausstellt.
Ab dem 1. Januar 2023 wird der gesetzliche Zinssatz von derzeit 1,25% auf 5% angehoben. Die Änderung hat auch Auswirkungen auf die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere betrifft die Änderung:
Die italienische Steuerbehörde hat klargestellt, dass die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Steuerpflichtige im Rahmen des Pauschalsystems „Forfettario“ am 1. Juli 2022 nur dann in Kraft getreten ist, wenn im Jahr 2021 ein ...
Das Verbot für Gesundheitsdienstleister, elektronische Rechnungen für Gesundheitsdienstleistungen an natürliche Personen (Privatpersonen) auszustellen, wird ebenfalls für das Jahr 2023 verlängert; für diese Dienstleistungen müssen die Rechnungen ...