12/12/2022

Verwalterentschädigung und "erweitertes Kassenprinzip“

Die bis zum 12. Januar 2023 ausgezahlten Verwalterentschädigungen für das Steuerjahr 2022 sind Teil des Einkommens der Verwaltungsratsmitglieder für das Jahr 2022 und können von der auszahlenden Gesellschaft aufgrund des Prinzips der "erweiterten Kassenprinzips" im Steuerjahr 2022 abgezogen werden. Das erweiterte Kassenprinzip gilt nicht, wenn der Verwalter einer Gesellschaft (mit einer MwSt.-Nummer) selbständig tätig ist und eine Rechnung ausstellt.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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