Verwalterentschädigung und "erweitertes Kassenprinzip“
Die bis zum 12. Januar 2024 ausgezahlten Verwalterentschädigungen für das Steuerjahr 2023 sind Teil des Einkommens der Verwaltungsratsmitglieder für das Jahr 2023 und können von der auszahlenden Gesellschaft aufgrund des "erweiterten Kassenprinzips" im Steuerjahr 2023 abgezogen werden.
Das erweiterte Kassenprinzip gilt nicht, wenn der Verwalter einer Gesellschaft (mit einer MwSt.-Nummer) selbständig tätig ist und eine Rechnung ausstellt.
Die Frist für die Einzahlung der Mehrwertsteuer-Vorauszahlung endet am 27. Dezember. Die Vorauszahlung ist nicht erforderlich, wenn sie weniger als 103,29 Euro beträgt. Sie muss über das elektronische Zahlungsformular F24 unter Angabe der folgenden ...
Da die Weihnachtszeit näher rückt, haben wir die steuerliche Behandlung der Ausgaben für Geschenke kurz für Sie zusammengefasst. Dabei ist es notwendig, sowohl die Regeln für die Einkommenssteuer als auch jene für die Mehrwertsteuer zu ...
In einem neuen Dekret des Transportministeriums wurden die Bedingungen für die Umsetzung des Beitrags „Investitionen XI“ festgelegt. Damit werden Unternehmen gefördert, die Autotransporte im Auftrag von Dritten durchführen, um ihre Fahrzeugflotte zu ...
In den letzten Monaten des Jahres sollten Steuerpflichtige die das Pauschalsystem anwenden, die Höhe ihrer erzielten Einnahmen und Erträge überwachen. Wenn das Einkommen das Limit von 85.000 Euro überschreitet (bis zum Schwellenwert von 100.000 ...