Bis zum 30. April sind Unternehmen verpflichtet, die Jahresgebühr des Umweltfachregisters zu begleichen. Dies gilt für diejenigen, die dort eingetragen sind. Für Unternehmen, die Elektrogeräte verkaufen, ist die Eintragung aufgrund der Rücknahmepflicht obligatorisch. Die Ausnahmeregelung bezüglich der Transportvignette greift in diesem Fall nicht.
Die Gebühr kann online unter www.albonazionalegestoriambientali.it entrichtet werden. Die Zugangsdaten können direkt über die Seite angefordert werden.
Mitgliedsunternehmen des hds, die ihre nicht gefährlichen Abfälle oder den Hausmüll zu den Recyclinghöfen oder anderen öffentlichen Sammelstellen transportiert haben, waren bis heute von der Eintragung in das nationale Verzeichnis der ...
Seit Kurzem sind neue Vorschriften zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (RAEE) in Kraft (Art. 14-bis - Gesetzes Nr. 166 vom 14. November 2024). Sie gelten nicht nur für Vertreiber, sondern auch für die ...
Mit einem Rundschreiben vom 23. September 2024 hat das nationale Arbeitsinspektorat einige Anweisungen zum Ansuchen für den Punkteführerschein für Baustellen gegeben. Wir fassen alle bisher verfügbaren Informationen zusammen:
Anfang Oktober findet die erste der beiden geplanten Informationsveranstaltungen zum neuen Abfallrückverfolgbarkeitssystem RENTRI statt. Sie wird gemeinsam mit der Handelskammer Bozen und dem Umweltministerium organisiert. Behandelt werden die neuen ...