18/11/2022
Vorsicht bei Bestellungen von Waren im Geschäftslokal
Betrügerisches Verhalten ist auch dort verbreitet
In den vergangenen Tagen haben uns vermehrt Unternehmer kontaktiert, da sie mit Lieferungen konfrontiert waren, welche nicht den Bestellungen entsprachen. Nach einer Kontrolle des Bestellscheins stellte sich heraus, dass aus diesem eine Anzahl von Artikeln hervorging, welche nicht den Vereinbarungen entsprach. Aus rein rechtlicher Sicht wurde dennoch ein bindender Vertrag abgeschlossen, da die Bestellung bestätigt und mit der Unterschrift versehen wurde.
Wir erinnern daran, dass bei einem Vertragsabschluss vor Ort grundsätzlich kein Rücktrittsrecht vorgesehen ist, außer dies ist eigens in den Geschäftsbedingungen geregelt oder falls die erworbene Ware Mängel aufweist. Deshalb sollte, vor Unterschrift der Bestellung, jede Position des Bestellscheins nochmals genauestens überprüft werden und eventuelle Geschäftsbedingungen oder Klauseln auf dem Bestellschein aufmerksam gelesen werden. Auch die Zahlungsbedingungen sollten gut durchdacht werden; so sollte z.B. eine Vorauszahlung des kompletten Preises („Vorkasse“) gut überlegt sein, bevor eine solche Klausel akzeptiert wird.
Weiters empfehlen wir, sobald die Waren geliefert werden und vor dem Öffnen des Pakets, den Lieferschein zu überprüfen, um festzustellen, ob die Quantität der bestellten Waren übereinstimmt. Sollte dem nicht so sein, empfiehlt es sich, das Paket gar nicht anzunehmen und den Lieferanten sofort darüber zu informieren. Sollte die gelieferte Menge mit der Bestellung übereinstimmen, empfehlen wir, die Waren sofort zu überprüfen, um etwaige Mängel (Produktfehler, Beschädigungen, fehlende Etikettierungen usw.) umgehend dem Lieferanten mitteilen zu können.
Wir empfehlen deshalb stets, die Bestellungen vor Unterschrift oder Übermittlung mehrmals genauestens zu überprüfen, um bereits vorab Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.