30/03/2023
Werbebonus, Vormerkungen im März fällig
Ab 2023 wird wieder die "ursprüngliche" Regelung eingeführt, die eine Mindest-Steigerung von 1% der getätigten Investitionen im Vergleich zum Vorjahr vorsieht. Außerdem
- ist der Bonus einmalig und in Höhe von 75% des Wertzuwachses;
- gilt er nur für Investitionen in Werbung in Tageszeitungen oder Zeitschriften von Print-/Online-Medien, also nicht mehr für Investitionen in TV- und analogen oder digitalen Radiowerbung.