09/10/2024

Biennales Vergleichsverfahren, ein Beispiel für die Bewertung des Steuervorschlags

Das biennale Vergleichsverfahren (CPB für Concordato preventivo biennale) ist besonders vorteilhaft, wenn die tatsächlich erzielten Einkommen (Steuerjahre 2024 und 2025) höher sind als jene die von den Steuerbehörden vorgeschlagen werden. Diese Einschätzung muss jedoch mit großer Sorgfalt vorgenommen werden, da der Steuerpflichtige im Falle falscher Schätzungen und eines effektiv niedrigeren Einkommens (als das mit der Steuerbehörde vereinbart) trotzdem verpflichtet ist, die vereinbarten Einkommen zu versteuern.

Beispiel:
A)   Einkommen 2023  
100.000 
B) Vorgeschlagenes Einkommen 2024 120.000
C) Tatsächlich erzieltes Einkommen 2024 150.000

  
Falls der Steuerpflichtige das biennale Vergleichsverfahren annimmt, wird das Einkommen vom Steuerjahr 2024 folgendermaßen besteuert

= A  Regulär besteuertes Einkommen 100.000
= B-A  Besteuertes Einkommen mit Pauschalsteuer (10-15%)   20.000
= C-B  Nicht besteuertes Einkommen 2024   30.000
    
Die wichtigsten Vorteile, die bei der Beurteilung des Vorschlags von Seiten der Steuerbehörde zu berücksichtigen sind, sind folgende:
  • die steuerliche (und beitragsmäßige) Irrelevanz des tatsächlich erzielten höheren Einkommens im Vergleich zum vereinbarten Einkommen;
  • die Anwendung einer Pauschalsteuer (10-15% für ISA-Subjekte, 3-10% für Steuerpflichtige, welche die Pauschalbesteuerung anwenden) auf die Differenz zwischen dem vereinbarten und dem erklärten Einkommen für das Steuerjahr 2023;
  • die Anerkennung der ISA (Steuerverlässlichkeitsindizes)-Prämienvorteile;
  • eingeschränkte Kontrollbefugnis von Seiten der Steuerbehörden (innerhalb bestimmter Grenzen).
Weitere Elemente, die bei der Bewertung zu berücksichtigen sind, sind der steuerliche Zuverlässigkeitsgrad und die erklärten ISA-Daten (aus denen der Vorschlag abgeleitet wird), sowie die Zugangsvoraussetzungen (Vorhandensein von Steuer- und Sozialversicherungsschulden) und Ausschlussgründe.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 

09/04/2025

Wiederzulassung “rottamazione-quater”

Für jene Betroffene, welche von der geförderten Bestimmung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen wurden, wurde das telematische Verfahren zur Verfügung gestellt, um bis zum 30. April 2025 den Antrag auf Wiederzulassung, zum sogenannten ...
 
 
Kontaktiere uns