04/12/2024
Biennales Vergleichsverfahren: Frist zur Teilnahme verlängert
Um von der Fristverlängerung zu profitieren, müssen ISA-Berechtigte die Steuererklärung ordnungsgemäß bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht haben.
Es ist nicht erlaubt, eine ergänzende Steuererklärung 2024 einzureichen, um eine bis zum 31. Oktober 2024 erklärte Teilnahme am biennalen Vergleichsverfahren zu widerrufen. Für Steuerpflichtige im Pauschalsystem (Forfettario) wurde die Teilnahmefrist nicht verlängert.
Subjekte, welche bis zum 31. Oktober 2024 am biennalen Vergleichsverfahren teilgenommen haben, haben auch Anrecht auf die Teilnahme der Steueramnestie 2018–2022. ISA-Berechtigte, die bis zum 12. Dezember 2024 am CPB teilnehmen, können diese Steueramnestie 2018–2022 ebenfalls in Anspruch nehmen.
Die Teilnahme am biennalen Vergleichsverfahren 2024–2025 bis zum 12. Dezember 2024 erfordert zudem eine Neuberechnung der zweiten Steuervorauszahlung. Falls die fällige Zahlung nicht bis zum 2. Dezember 2024 erfolgt, kann diese freiwillig nachträglich berichtigt werden (ravvedimento operoso).