16/10/2024
Biennales Vergleichsverfahren: So funktioniert das Berichtigungssystem
In Kürze, die Berichtigung sieht die Möglichkeit vor, eine Ersatzsteuer für die Einkommensteuer und zusätzliche Steuern zu ermitteln, berechnet auf die Differenz zwischen:
- Das in jedem Jahr erklärte Einkommen aus unternehmerischer oder freiberuflicher Tätigkeit;
- Denselben Einkommen, welches um einen bestimmten Prozentsatz erhöht wird (von 5 % bis 50 %, abhängig vom erzielten ISA-Ergebnis)
Für IRAP-Zwecke wird für die Jahre 2018, 2019 und 2022 der Prozentsatz von 3,9 % angewandt; für die Jahre 2020 und 2021 werden die anwendbaren Prozentsätze immer um 30 % verringert.
Für jedes Jahr, das dem Steuerberichtigungssystem (“ravvedimento speciale“) unterliegt, muss ein Mindestbetrag von Euro 1.000 als Ersatzsteuer für direkte Steuern gezahlt werden, zu dem immer der für IRAP-Zwecke geschuldete Betrag hinzukommt.
Die Zahlung der Ersatzsteuer muss als Pauschalbetrag bis zum 31.03.2025 erfolgen; oder in maximal 24 gleichen monatlichen Raten zuzüglich Zinsen, zum gesetzlichen Zinssatz, ab dem 31.03.2025. Im Falle einer Ratenzahlung ist die Berichtigung mit der Zahlung aller Raten abgeschlossen.
Vorab ausgefüllte Berechnung für die Berichtigung im sogenannten „cassetto fiscale“ erhältlich
Im sogenannten „cassetto fiscale“ der ISA-Steuerpflichtigen hat die Agentur der Einnahmen eine vorab ausgefüllte Berechnung (precompilato) für die Berichtigung zur Verfügung gestellt: Es handelt sich um eine Tabelle mit den Basisdaten und der Berechnung der Ersatzsteuer, welche es dem Steuerpflichtigen ermöglicht, wenn er sie bezahlt, von eventuellen Feststellungen bzw. Kontrollen für die Jahre 2018-2022 befreit zu werden. Die Daten der Steuerberichtigung, welche denjenigen vorbehalten sind, die sich an das Vergleichsverfahren halten, werden in einem verarbeitbaren Format (.csv) zum Herunterladen zur Verfügung gestellt und können auch vom Berater des Steuerpflichtigen verwendet werden. Um die neuen Tabellen zu erhalten, ist es in dieser ersten Phase notwendig, dass vorab ausgefüllte ISA-Formular für mindestens eines der betroffenen Jahre eingereicht zu haben.