05/05/2023

Dekret "Bollette": Energieprämien verlängert

Die bereits im Jahr 2022 eingeführten und für das erste Quartal verlängerten Subventionen für Unternehmen zur Milderung der Auswirkungen der Energiepreiserhöhungen (Gas und Strom) wurden auf das zweite Quartal 2023 verlängert. Für nicht energieintensive Unternehmen wurde die Steuergutschrift auf 10% reduziert. Folgende Voraussetzungen sind nötig:
  • verfügbare Leistung von 4,5 kW oder mehr;
  • die Kosten für Energie sind im 1. Quartal 2023 um mindestens 30% angestiegen im Vergleich zum 1. Quartal 2019;

Nicht-Energieintensive/Nicht-Gasintensive Unternehmen können bei ihrem Strom-bzw. Gaslieferanten die Berechnung der Kostensteigerung und die Höhe der Gutschrift für das betreffende Quartal beantragen. Der Lieferant hat 60 Tage Zeit die Antwort zu übermitteln.

Die Guthaben können bis zum 31. Dezember 2023 zur Kompensierung verwendet werden und werden für IRPEF/IRES- und IRAP-Zwecke nicht besteuert.

Das Dekret "Bollete" sieht auch die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 5% für die Lieferung von Methangas für zivile und industrielle Zwecke und für Fernheizwerke (teleriscaldamento), für den Verbrauch im zweiten Quartal 2023, vor. Die allgemeinen Systemkosten für die Lieferung von Gas, werden auch im zweiten Quartal ausgesetzt.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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