Entlassungen

Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses


Eine Entlassung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Die Entlassung ist ein sehr heikles Thema und bringt eine Reihe von formellen und administrativen Pflichten mit sich. Die hds Servicegenossenschaft steht Ihnen im gesamten Prozess einer Entlassung bei. Von der Beurteilung der einzelnen Fälle bis hin zur Auswahl der am besten geeigneten Vorgehensweise.

Sowohl die Kündigung durch den Arbeitgeber als auch die Kündigung durch den Arbeitnehmer bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nur bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Kündigungsgründe entlassen. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis ohne Nennung eines speziellen Kündigungsgrundes auflösen. Die Kündigungsfristen werden von den einzelnen Kollektivverträgen festgelegt.




 
 
 
 
 
 
 
 

 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Josef Kaser

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Bereichsleiter BLO
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 450
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Lydia Salamon

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Bereichsleiterin BLE und Arbeitsrechtberaterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
E-Mail:
 
 
 
 
 
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