13/11/2024

Erhöhte Vorauszahlung bei Beitritt am biennalen Vergleichsverfahren

Am kommenden 2. Dezember läuft die Frist für die Zahlung der zweiten oder einzigen Rate der Steuervorauszahlung 2024 ab. Jene, welche dem biennalen Vergleichsverfahren (CPB) beigetreten sind, müssen die fälligen Beträge neu berechnen. Für den ersten Besteuerungszeitraum, in dem die Vereinbarung gilt (2024), kann der Steuerpflichtige die fällige Vorauszahlung nach zwei Kriterien berechnen:
  • Nach der historischen Methode unter Anwendung eines Aufschlags von 10 % für IHRES-Zwecke und 3 % für IRAP-Zwecke auf die Differenz zwischen dem vereinbarten Einkommen, dem vereinbarten Produktionswert und dem für den vorangegangenen Zeitraum erklärten Betrag;
  • Oder nach der vorhersage Methode, bei der die zweite Rate der Vorauszahlung als Differenz zwischen der gesamten Vorauszahlung, die auf der Grundlage des vereinbarten Einkommens und des vereinbarten Werts der Nettoproduktion geschuldet wird, und dem Betrag, der mit der ersten Rate gezahlt und mit den üblichen Regeln ermittelt wurde, berechnet wird.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

04/12/2024

Biennales Vergleichsverfahren: Frist zur Teilnahme verlängert

Die Frist zur Teilnahme am biennalen Vergleichsverfahren (CPB) 2024–2025 wurde für Steuerpflichtige, welche der ISA unterliegen, verlängert. Bis zum neuen Fristtermin, dem 12. Dezember 2024, kann eine ergänzende Steuererklärung 2024 (modello Redditi ...
 
 

03/12/2024

Steuerfälligkeiten im Dezember

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 

26/11/2024

INPS, ab September neue reduzierte Strafen

Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung von Beiträgen oder Prämien beträgt die zivilrechtliche Strafe 9,15 % pro Jahr (Zinssatz von 3,65 % plus 5,5 Punkte). Ab dem 1. September 2024, wenn der Steuerpflichtige die Zahlung innerhalb von 120 Tagen ...
 
 

20/11/2024

Versicherung gegen Katastrophenereignisse

Das MIMIT (Ministero delle Imprese e del Made in Italy) hat den Inhalt eines künftigen Dekrets über die Verpflichtung von Unternehmen zum Abschluss von Versicherungspolizzen für Schäden durch Katastrophenereignisse angekündigt. Das Haushaltsgesetz ...
 
 
 
Kontaktiere uns