25/02/2025

Erinnerungsschreiben, Frist verlängert

Mehr Zeit für den Abschluss von Mitteilungen, die sich aus automatischen Liquidationen/Abrechnungen oder formellen Kontrollen der Steuererklärungen ergeben. Um eine Verringerung der Sanktionen auf ein Drittel (wenn es sich um automatischen Liquidationen/Abrechnungen handelt) oder zwei Drittel (bei formellen Kontrollen) zu erreichen, sind die fälligen Beträge nicht mehr innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung (auch in Raten), sondern innerhalb von 60 Tagen zu bezahlen.

Die formellen Kontrollen beziehen sich auf die zweite Mitteilung, die dem Steuerpflichtigen nach der Anforderung von Unterlagen zugestellt wird. Die neuen Fristen gelten für Mitteilungen, die ab dem 1. Januar 2025 bearbeitet und in den nächsten Tagen zugestellt werden.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

13/06/2025

IRAP-Reduzierung: Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung

Wie bereits berichtet, können Unternehmen in Südtirol, die territoriale Kollektivverträge oder Betriebsabkommen anwenden und dabei zusätzliche wirtschaftliche Leistungen für ihre Mitarbeitenden vorsehen, ab 2025 von einem reduzierten IRAP-Steuersatz ...
 
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 
Kontaktiere uns