25/02/2025

Erinnerungsschreiben, Frist verlängert

Mehr Zeit für den Abschluss von Mitteilungen, die sich aus automatischen Liquidationen/Abrechnungen oder formellen Kontrollen der Steuererklärungen ergeben. Um eine Verringerung der Sanktionen auf ein Drittel (wenn es sich um automatischen Liquidationen/Abrechnungen handelt) oder zwei Drittel (bei formellen Kontrollen) zu erreichen, sind die fälligen Beträge nicht mehr innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung (auch in Raten), sondern innerhalb von 60 Tagen zu bezahlen.

Die formellen Kontrollen beziehen sich auf die zweite Mitteilung, die dem Steuerpflichtigen nach der Anforderung von Unterlagen zugestellt wird. Die neuen Fristen gelten für Mitteilungen, die ab dem 1. Januar 2025 bearbeitet und in den nächsten Tagen zugestellt werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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