23/01/2023
Ersatzsteuer auf Ergebnisprämien gesenkt
Dabei handelt es sich um die Ersatzsteuer auf Ergebnisprämien mit einem variablen Betrag, dessen Zahlung an die Steigerung bestimmter Faktoren wie Produktivität, Qualität, Effizienz usw. geknüpft ist.
Die Steuerbegünstigung gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitseinkommen im Jahr vor dem Bezugsjahr € 80.000,00 brutto nicht überstieg.
Die Ergebnisprämien mit Ersatzbesteuerung können nur in Ausführung von Betriebs- oder Territorialvereinbarungen gezahlt werden, die den Anforderungen von Artikel 51 des Gesetzesdekrets Nr. 81 vom 15. Juni 2015 entsprechen.
Wir erinnern in diesem Sinne daran, dass der Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol ein territoriales Rahmenabkommen mit den Gewerkschaften zur Steuerbegünstigung bei Auszahlung von Ergebnisprämien im Tertiärsektor, Verteilung und Dienstleistungsgewerbe unterzeichnet hat.
Die Arbeitgeber können dem Rahmenabkommen beitreten, indem sie die dafür vorgesehene Beitrittserklärung ausfüllen und das darin beschriebene Verfahren folgen.
Für weitere Informationen und Details verweisen wir auf: Steuerbegünstigung bei Ergebnisprämien - Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds)