18/01/2023

Etikettierung der Produkte laut Verbraucherkodex

Wenn ein Endverbraucher ein Produkt kauft, hat er das Recht klare und genaue Informationen zum Produkt zu erhalten. Dies auch im Hinblick auf die Produktsicherheit und -qualität. In Italien ist es verboten, Produkte an Endverbraucher zu verkaufen, die nicht mit den im Verbraucherkodex vorgeschriebenen Angaben und auf die dort vorgesehene Weise versehen sind.

Die verpflichtenden Mindestangaben

Laut Verbraucherkodex müssen auf Produkten, die für Verbraucher bestimmt sind, bestimmte Pflichtangaben deutlich und lesbar angebracht sein.

Artikel 6 des Kodex schreibt folgende Pflichtangaben vor:
a) die gesetzliche Bezeichnung oder den Handelsnamen des Produktes;
b) den Namen oder die Handelsbezeichnung oder die Marke und den Sitz des Herstellers oder eines in der Europäischen Union ansässigen Importeurs;
c) das Herkunftsland, wenn es außerhalb der Europäischen Union liegt;
d) das mögliche Vorhandensein von Materialien oder Stoffen, die Schäden an Menschen, Sachen oder der Umwelt verursachen können;
e) die verwendeten Materialien und die Verarbeitungsmethoden, wenn diese für die Qualität oder die Produkteigenschaften entscheidend sind;
f) die Anweisungen, etwaige Vorsichtsmaßnahmen und den Verwendungszweck, soweit dies für die Verwendung und Sicherheit des Produkts nützlich ist.
Die Pflichtangaben müssen auf der Verpackung oder dem Etikett der Produkte zu dem Zeitpunkt angebracht werden, zu dem sie dem Endverbraucher zum Kauf angeboten werden, und nicht unbedingt zu einem früheren Zeitpunkt. Die Angaben gemäß Buchstabe f) können statt auf der Verpackung oder dem Etikett der Produkte auf anderen Unterlagen, auch in digitaler Form, gemacht werden, die mit den Produkt mitgeliefert werden.

In welcher Sprache müssen die Pflichtangaben aufscheinen?

Der Verbraucherkodex sieht vor, dass die vorgeschriebenen Informationen in italienischer Sprache erteilt werden müssen. Jede andere Sprache ist zusätzlich möglich, sowie die Verwendung von Wörtern in anderen Sprachen, die sich eingebürgert haben.

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften wird eine Verwaltungsstrafe verhängt.
Es gilt unbedingt zu beachten, dass es viele Produkte gibt, für die besondere Bestimmungen gelten, z. B. Textilien, Haushaltsgeräte, Lebensmittel, Kosmetika usw. Die Bestimmungen laut Art. 6 des Verbraucherkodex gelten für all jene Produkte, für die es keine spezifischen nationalen oder EU-Vorschriften gibt.

Schließlich erinnern wir daran, dass seit Januar 2023 auch die Etikettierung von Verpackungen vorgeschrieben ist, siehe: Neue Etikettierungsregeln in Kraft - Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Handelskammer Bozen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Jasmin Lumetta

Recht und Gewerkschaften
Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 422
E-Mail:
 
 
 
 
 

Dott.ssa Lisa Baumgartner

Recht und Gewerkschaften
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 423
E-Mail:
 
 
 
 
 

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