28/11/2024
Förderungen für Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen sowie Videoüberwachungsanlagen
Frist und Voraussetzungen
Anträge können bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Für gastgewerbliche Betriebe ist die Förderung auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 1 Mio. Euro beschränkt.
Höhe der Förderungen
• Mindestausgaben: 1.000 Euro pro Betriebssitz
• Maximale zulässigen Kosten: 8.000 Euro pro Betriebssitz
• Fördersatz: Bis zu 50 % der zulässigen Ausgaben, maximal 4.000 Euro (im Rahmen der De-minimis-Regelung).
Pro Unternehmen können im Zeitraum 2024-2025 Anträge für bis zu drei Betriebssitze gestellt werden.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
• Der Antrag muss vor Beginn oder Durchführung des Vorhabens eingereicht werden. Bei Antragstellung dürfen nur Kostenvoranschläge vorliegen, die noch nicht angenommen wurden. Ausgestellte Ausgabenbelege und Bestellungen vor der Antragstellung führen zum Ausschluss des gesamten Vorhabens von der Förderung.
• Die Anträge sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Formularen, die über die folgende Webseite des Landes verfügbar sind, einzureichen und per PEC-Mitteilung an das zuständige Landesamt zu senden:
Dienst | CIVIS, Südtiroler Bürgernetz: Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen der Unternehmen (2024-2025)