15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für große Unternehmen bleibt die Verpflichtung bis zum 31.03.2025 bestehen, allerdings ist ein Zeitraum von 90 Tagen vorgesehen, d.h. bis zum 30.06.2025, in dem die Sanktion (kein Zugang zu Förderungen/öffentliche Beiträge) bei Nichtabschluss einer Katastrophenpolizzen nicht greift.

Es wird daran erinnert, dass die Regelung Unternehmen betrifft, welche verpflichtet sind, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, und sich auf Schäden am Anlagevermögen (Grundstücke und Gebäude / Anlagen und Maschinen / industrielle und gewerbliche Anlagen) bezieht, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse (Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, ...) verursacht wurden.

Als Mikro-/Kleine-/Mittelgroße Unternehmen werden folgende Unternehmen betrachtet, welche am Bilanzstichtag mindestens 2 der folgenden Werte nicht überschreiten:

  Mikrounternehmen Kleine Unternehmen Mittelgroße Unternehmen
Durchschnittliche Anzahl
der Mitarbeiter
<10 <50 <250
Umsatzerlöse <900.000 <10.000.000 <50.000.000
Bilanzsumme <450.000 <5.000.000 <25.000.000
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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