24/01/2023

Haushaltsgesetz 2023: Reduzierung der Inps-Beiträge der Arbeitnehmer

Das Haushaltsgesetz 2023 verlängert und erhöht die Beitragsbegünstigung für die Rentenversicherung (IVS), die von den Arbeitnehmern für den Lohnzeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zu zahlen sind.

Die wichtigste Änderung betrifft folgende Neuformulierung der Reduzierung:
  • 2 %, wenn die Beitragsgrundlage den monatlichen Betrag von 2.692 Euro nicht übersteigt;
  • 3 %, wenn die Beitragsgrundlage einen monatlichen Betrag von 1.923 Euro nicht übersteigt.
Beide Reduzierungen gelten für das ganze Jahr, einschließlich des 13. Monats. Es ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer zwar von der Beitragsermäßigung profitiert, das steuerpflichtige Einkommen aber um den Freibetrag erhöht wird und der normalen Besteuerung unterliegt. Die Auswirkungen auf das Nettoeinkommen variieren daher je nach Einkommen und führen zu einer Erhöhung zwischen 20 und 40 Euro.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lydia Salamon

Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Bereichsleiterin BLE und Arbeitsrechtberaterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
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